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Gewerbeordungslehrgang Massage Anlage 1 und 2 laut Bundesgesgesetzblatt Ausbildung

Teilnahmevoraussetzung:

Abschluß aller 6 Techniken


Ausbildungsort:

Theorie und Praxis:

Über Internet 153 Stunden


Zielsetzung:

Sie erhalten das Wissen vermittelt, das in den vorangestellten Unterrichtsblöcken nicht enthalten war, aber laut Anlage 1 BGBl 2003 vorgeschrieben ist.

Inhalte:

  • Thermotherapie 
  • Ultraschall und Packungen 
  • Ernährung 
  • Dokumentation 
  • Physik 
  • Elektrotherapie 
  • Hydro-, Thermo- und Balneotherapie 
  • Kommunikation 
  • Recht 
  • Erste Hilfe